Allgäu Messpartner GmbH
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Zahlen und Fakten
Rauch ist giftig
Rauch ist leise, heimtückisch und giftig. Brände verbrauchen Sauerstoff und setzen giftige Gase frei. Das geruchslose Kohlenmonoxid wird nach wenigen Minuten freigesetzt. Bereits drei Atemzüge Rauch machen bewusstlos, 10 Atemzüge führen zum Tod! Besonders nachts besteht eine potenzielle Gefahr, denn dann schläft der Geruchssinn. Rauchmelder erkennen die Gefahr bereits in der Entstehungsphase (Schwelbrand) und alarmieren zuverlässig und vor allem rechtzeitig.
Rauch ist schnell
Wenn ein Feuer ausbricht, bleiben im Durchschnitt zwischen 2 und 4 Minuten zur Flucht. In kürzester Zeit breiten sich hochgiftige Gase aus.
Rauch ist dunkel
Rauch ist dunkel, erschwert das Atmen, kann zu Panik und Orientierungslosigkeit im eigenen Haus führen.
Gefährliche Hitze
Die Hitze vom Feuer steigt in weniger als 5 Minuten auf bis zu 315°C. Diese Temperatur kann niemand überleben.
Quelle: eps GmbH, Havixbeck
Bayern
Einbaupflicht
Verantwortlich
Baden-Württemberg
Einbaupflicht
Verantwortlich
Bei der Installation ist dabei folgendes zu beachten:
Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden. Sie haben einen Überwachungsbereich von ca. 60 qm und sind immer an der Zimmerdecke, mindestens 50 cm von der Wand, zu befestigen.
Optimal ist man geschützt, wenn in allen Räumen einer Wohnung/ Haus, mindestens aber in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren und Rettungswegen Rauchwarnmelder installiert werden (ausgenommen Küchen und Nasszellen/ Bäder).
In Deutschland sind nur etwa ein Drittel der Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Daher ist die Installation von Rauchwarnmeldern bereits in vielen Bundesländern gesetzlich geregelt. Die Installation und Wartung erfolgt gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676.
Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. mehr...
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner. mehr...
Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Mit dem CE-Zeichen sichert der Hersteller/Vertreiber zu, dass sein Produkt allen EG-Richtlinien entspricht, in deren Geltungsbereich dieses Produkt fällt. mehr...
VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Vom Schutzbeschlag einer Wohnungstür, über die Einbruchmeldeanlage im Unternehmen bis hin zum Rauchwarnmelder in Privathaushalten, Sicherheit betrifft alle, Sicherheit ist messbar und Sicherheit unterliegt strengen produktspezifischen Anforderungen. mehr...