Allgäu Messpartner GmbH
Fraunhoferstraße 5
87700 Memmingen
Tel.: 08331 99 572 - 50
Fax: 08331 99 572 - 99
info@allgaeu-messpartner.de
Wir schreiben persönliche Beratung groß. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, worauf es bei der Heizkostenabrechnung und der Auswahl des Erfassungssystems ankommt. Mit Ihnen gemeinsam bestimmen wir Ihren Bedarf und stellen ein für Sie maßgeschneidertes Paket zusammen. Als regionaler Messdienstleister stellen wir zudem sicher, dass wir stets in der Nähe unserer Kunden sind.
Fast alle Wohnungen und Gewerberäume, die zentral beheizt oder mit Warmwasser versorgt werden, müssen gemäß Heizkostenverordnung mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Heiz- und Warmwasserkosten jährlich (max. 12 Monate) abzurechnen.
Allgäu Messpartner erstellt pünktlich eine rechtssichere und leicht verständliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Manuelle Prüfung der Verbrauchswerte auf Plausibilität ist uns ein wichtiges Anliegen - dadurch lassen sich falsche Abrechnungen und der erhebliche Mehraufwand durch Korrekturen vermeiden.
Darüber hinaus erstellen wir eine Betriebskostenabrechnung gemäß Betriebskostenverordnung (PDF herunterladen).
Im Bereich "Infoservice" haben wir interessante Informationen rund umd das Thema Heiz- und Betriebskostenabrechnung zusammengestellt. mehr...
Rauchwarnmelder sind bereits in vielen Bundesländern Pflicht. Sind diese nicht vorhanden oder betriebsbereit, haftet der Eigentümer dafür.
Wir sorgen für die fachgerechte Installation und übernehmen die jährliche Funktionsüberprüfung und Dokumentation gemäß Anwendungsnorm DIN 14676. mehr...
Mietservice Messgeräte
Alle Wärmezähler, Wasserzähler und Heizkostenverteiler können auch von uns gemietet werden - dadurch entstehen für Sie keine Investitionskosten. Der Mietservice beinhaltet die Montage und auch die Verlängerung der Garantie auf die gesamte Laufzeit. Die Mietservicekosten sind in der Heizkostenabrechnung umlagefähig, sofern dies mit den Mietern vereinbart wurde.
Kauf Messgeräte mit Wartungs-/Eichservice
Sofern Sie sich für den Kauf der Messgeräte entschieden haben, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungs-/Eichservicevertrages mit uns. Damit sichern Sie die zuverlässige Funktion Ihrer Messgeräte. Der kostenlose Austausch der Messgeräte bei Defekt und zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer ist als weiterer Vorteil im Vertrag mit enthalten. Die Kosten des Wartungs-/Eichservice können gemäß Heizkostenverordnung in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres ist die Ablesung der Messgeräte erforderlich. Die Anmeldung zur Ablesung erfolgt rechtzeitig zuvor an die Wohnungseigentümer oder Mieter. Der von der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. empfohlene Richtwert liegt bei 10 Tagen.
Bei uns bekommt jeder Bewohner einen Ablesebeleg, was heute nicht mehr branchenüblich ist. Dies schafft Transparenz und reduziert Rückfragen. Der Ablesebeleg bildet Vertrauen und daher halten wir an diesem kostenlosen Service fest.
Zusätzlich zu den typischen Aufgaben eines Messdienstes bieten wir unseren Kunden auch die Trinkwasseruntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung an. Dieses Rundum-Paket garantiert Ihren Mietern und Eigentümern eine professionelle Terminierung für die vorgeschriebene Probenahme und den Hausverwaltern eine erhebliche Entlastung. mehr...
Unsere erfahrenen Kundendiensttechniker montieren Wärme- und Wasserzähler sowie Heizkostenverteiler - unabhängig von der vorhandenen Messausstattung. Geräte namhafter Hersteller garantieren eine rechtssichere Abrechnung.
Gerne unterstützen wir auch Ihren Installateur bei allen Fragen zur Messgeräteausstattung und -nachrüstung.
Wir bieten Ihnen gerne unseren kostenlosen Onlineservice an. Nach Erhalt Ihres persönlichen Passwortes haben Sie über den Kunden-Login rund um die Uhr Zugriff auf Ihre erstellten Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Zudem können Sie ganz einfach die von Ihnen nötigen Daten für die Erstellung der Abrechnung eingeben. Zum Kunden-Login ...
Der Datentausch von relevanten Daten für die Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten zwischen dem Messdienst und den Programmen der Hausverwaltung erfolgt im Allgemeinen nach den Normsätzen der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. Bonn.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Datentausch. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.